Versicherung
Je jünger der Versicherte ist, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge. Zwar relativiert sich dieser Unterschied bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit– schließlich zahlt der Jüngere über einen längeren Zeitraum Beiträge ein. Dennoch empfiehlt sich ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung: Mit steigendem Alter steigt auch das Risiko von Vorerkrankungen, die eventuell zu einem Ausschluss vom Versicherungsschutz oder zu deutlich schlechteren Versicherungsbedingungen führen können. Außerdem sind die Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder betriebliche Versorgungsansprüche zu Beginn des Erwerbslebens denkbar gering.
Beim Vertragsabschluss fordern die Versicherer umfangreiche Angaben über den Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen sowie die Adressen der behandelnden Ärzte. Die Angaben zum Gesundheitszustand müssen gewissenhaft gemacht werden und vollständig sein, da bei Fehlinformationen eventuell der Versicherungsschutz entfällt.
Bei Unklarheiten oder missverständlich formulierten Gesundheitsfragen sollte der Antragsteller unbedingt bei der Versicherung nachfragen, um möglichen Auseinandersetzungen im Falle einer Berufsunfähigkeit vorzubeugen. Empfehlenswert ist es auch, bei den behandelnden Ärzten nachzufragen, welche Diagnosen oder auch Verdachtsdiagnosen in der Krankenakte gespeichert sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Versicherung auch dann leisten sollte, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorlagen, die dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt waren.
Lehnt eine Versicherung einen Versicherungsantrag aufgrund einer Vorerkrankung ab bzw. bietet sie nur einen Vertrag mit hohen Risikozuschlägen an, so kann der Kunde eventuell Sonderkonditionen aushandeln. Beispielsweise kann eine Berufsunfähigkeit aufgrund der Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Eine andere mögliche Vereinbarung wäre ein Vertrag, bei dem die Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse entfallen, wenn die Beschwerden innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nicht wieder aufgetaucht sind. Solche Vereinbarungen sollten unbedingt schriftlich von der Versicherung bestätigt werden.
Da psychische Erkrankungen statistisch gesehen zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit gehören, werden Antragsteller, die bereits in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung waren, oft von den Versicherungsunternehmen abgelehnt.
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