Versicherung
Private Berufsunfähigkeitsversicherungen können nicht nur Arbeitnehmer, Angestellte, Selbstständige und Freiberufler abschließen, sondern unter Umständen auch Hausfrauen (oder Hausmänner) sowie Studenten oder Auszubildende.
Auch die unbezahlte Arbeit im Haushalt und bei der Kindererziehung kann als Beruf gewertet werden – und sollte entsprechend abgesichert sein. Schließlich muss im Falle einer Invalidität genug Geld vorhanden sein, um Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung bezahlen zu können.
Auszubildende und Studenten können sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall absichern, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein sollten, die Ausbildung zu ihrem gewählten Beruf abzuschließen bzw. diesen tatsächlich auszuüben.
Allerdings: Berufsgruppen, die als besonders gefährdet eingestuft werden, werden von manchen Versicherern ausgeschlossen, bzw. nur zu ungünstigeren Konditionen versichert. Hierzu gehören meist Berufe mit hoher körperlicher Belastung, aber oft auch zum Beispiel künstlerische Berufe. Je nach Berufsgruppe können die Beiträge deutlich höher ausfallen; oder aber die Vertragslaufzeit wird begrenzt – beispielsweise auf ein Alter von 60 anstelle von 65 oder 67 Jahren. Die günstigsten Vertragsbedingungen erhalten in der Regel Akademiker mit niedrigem Berufsunfähigkeitsrisiko – zum Beispiel Ärzte oder Juristen. Auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Diplomkaufleute haben gute Karten, ein günstiges Vertragsangebot zu erhalten.
Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass der jeweils zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist: So ist der Versicherungsschutz auch dann gewährleistet, wenn der Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss in einen Beruf mit höherem Berufsunfähigkeitsrisiko gewechselt sein sollte.
Ebenso entscheidend wie der Beruf ist für den Vertragsabschluss das Alter sowie etwaige gesundheitliche Vorbelastungen des Antragsstellers.
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